Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die 2G Regel „gekippt“.

Ab sofort können auch Ungenesene und Ungeimpfte, im Rahmen der unmittelbaren sportlichen Betätigung ohne die im Übrigen erforderliche Atemschutzmaske und grundsätzlich den Golfsport im Freien ausüben. Nicht Geimpfte müssen einen aktuellen Test vorlegen.

In den Büroräumen gelten weiterhin die Bestimmungen des Einelhandels (FFP2 Maske)

Die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Entscheidung kann unter diesem Link abgerufen werden.