Ab dem 1. Dezember 2021 gilt im Landkreis die Warnstufe 2 der Corona-Verordnung.
Dies bedeutet für den Golfclub: die Benutzung des Geländes ist nur mit 2G möglich. Spieler, die nicht genesen oder geimpft sind, dürfen das Golfgelände nicht betreten.
Während des Spiels besteht keine Maskenpflicht.
Genesenen- bzw. Impfbescheinigungen sind vorzuweisen. Diese können dann auf Wunsch im Club gespeichert werden.
In der Anmeldung ist eine FFP2 Maske zu tragen.
Es besteht weiterhin eine Startzeiten-Reservierungspflicht.
Für Fragen stehen wir jederzeit telefonisch zur Verfügung.