Ab dem 1. Dezember 2021 gilt im Landkreis die Warnstufe 2 der Corona-Verordnung.

Dies bedeutet für den Golfclub: die Benutzung des Geländes ist nur mit 2G möglich. Spieler, die nicht genesen oder geimpft sind, dürfen das Golfgelände nicht betreten.

Während des Spiels besteht keine Maskenpflicht.

Genesenen- bzw. Impfbescheinigungen sind vorzuweisen. Diese können dann auf Wunsch im Club gespeichert werden.

In der Anmeldung ist eine FFP2 Maske zu tragen.

Es besteht weiterhin eine Startzeiten-Reservierungspflicht.

Für Fragen stehen wir jederzeit telefonisch zur Verfügung.